Fake-Bewertungen — höchste Löschquote
Bewertungen von Personen, die nachweislich nie Kunde waren. Der BGH (VI ZR 1244/20) hat klargestellt: Schon der begründete Zweifel am Kundenkontakt verpflichtet Google zur Prüfung.
1-Stern-Bewertungen ohne Text
Kommentarlose Einzel-Bewertungen sind nach aktueller Rechtsprechung besonders angreifbar, da sie dem Bewerteten keine Möglichkeit zur Stellungnahme lassen.
Bewertungen mit unwahren Tatsachenbehauptungen
Wenn eine Bewertung faktisch nachweisbar falsche Behauptungen enthält, ist das Löschungsrecht klar. Meinungsäußerungen hingegen sind geschützt.
Wettbewerber-Bewertungen
Wenn ein Konkurrent Ihr Unternehmen bewertet, ist das ein klarer Interessenkonflikt, der zur Löschung berechtigt. Dokumentieren Sie die Verbindung.
Vorgehen bei Ablehnung
Google lehnt viele Erstanträge automatisch ab. Eine erneute Meldung mit detaillierterer rechtlicher Begründung unter Verweis auf die BGH-Rechtsprechung hat deutlich höhere Erfolgsaussichten.
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