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RecuperaSegura · April 2026

Recht auf Vergessenwerden: Antrag bei Google stellen (DSGVO 2026)

Das Recht auf Vergessenwerden nach DSGVO Artikel 17 ermöglicht es EU-Bürgern, bestimmte persönliche Daten aus Google entfernen zu lassen. Hier ist der komplette Prozess.

01

Was entfernt werden kann

Veraltete oder unrichtige Daten, Inhalte die nicht mehr dem ursprünglichen Zweck dienen, Informationen ohne rechtliche Grundlage. Journalistische Inhalte und amtliche Dokumente sind meist ausgenommen.

02

Antrag bei Google stellen

Gehen Sie zu google.com/webmasters/tools/legal-removal-request → Google-Suche → Entfernung persönlicher Daten. Geben Sie die genauen URLs an und begründen Sie den Antrag.

03

Die richtige Begründung

Google lehnt viele Eigenanträge ab, weil die rechtliche Begründung nicht präzise genug formuliert ist. Verweisen Sie auf Artikel 17 DSGVO und geben Sie an, welches Interesse überwiegt.

04

Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen

Eine Ablehnung durch Google ist nicht endgültig. Sie können Widerspruch einlegen und/oder sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden (in Deutschland: BfDI).

05

Professionelle Unterstützung

Professionell formulierte Anträge mit juristischer Begründung haben eine deutlich höhere Genehmigungsquote als Eigenanträge ohne juristische Kenntnis.

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Häufig gestellte Fragen

Gilt das Recht auf Vergessenwerden auch für deutsche Staatsangehörige außerhalb der EU?
Das DSGVO-Recht auf Vergessenwerden gilt für EU-Bürger und Personen, die in der EU ihren Wohnsitz haben, unabhängig vom Serverstandort. Wer außerhalb der EU lebt, kann eingeschränkte Rechte nach anderen nationalen Datenschutzgesetzen haben.
Kann Google die Löschung ablehnen?
Ja, in bestimmten Fällen — z.B. bei Inhalten von öffentlichem Interesse, journalistischen Zwecken oder wenn die Person als Amtsträger in ihrer öffentlichen Funktion betroffen ist. Bei Privatpersonen ist die Genehmigungsquote für gut begründete Anträge jedoch hoch.
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